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Make or buy: Benefits-Infrastruktur selbst bauen oder einkaufen

· Roland Völkel

Illustration einer Gabelung: der eine Weg führt zu einem Stapel einzelner Bausteine, der andere zu einem eingesteckten Stecker

Zusammenfassung

  • Für die meisten Plattformen trägt Buy. Der Aufwand liegt nicht in der Modul-Logik, sondern im Dauerbetrieb.
  • Vier Kostenblöcke bleiben beim Eigenbau dauerhaft liegen: Belegprüfung, Auszahlungslogik, Steuerhaftung, Gesetzesänderungen.
  • Die steuerlichen Werte wechseln in zwei Rhythmen: jährlich die Sachbezugswerte, anlassbezogen alles andere. Was im Dezember im Bundesgesetzblatt steht, muss am 1. Januar in der Abrechnung stimmen.
  • Build trägt in drei Fällen: Benefits sind Kernprodukt, eine geprüfte Belegstrecke existiert schon, oder der Scope ist auf ein Modul in einem Land begrenzt.
  • Die Entscheidung ist selten binär: Im Embedded-Modell wird die Infrastruktur gekauft und das Produkt darüber selbst gebaut.

Für die meisten Plattformen lohnt sich Buy. Der Aufwand bei Benefits-Infrastruktur liegt nicht im Feature, sondern im Dauerbetrieb: Belegprüfung, Auszahlungslogik, Steuerhaftung und Gesetzesänderungen bleiben nach dem Launch liegen, jeden Monat. Build lohnt sich, wenn Benefits Ihr Kernprodukt sind oder wenn Sie eine geprüfte Belegstrecke aus anderen Gründen schon betreiben – die beiden Fälle sind weiter unten ausbuchstabiert.

Was bei Benefits-Infrastruktur zur Entscheidung steht

Zur Debatte stehen vier Schichten, nicht eine:

  1. Produktlogik – Regeln, Budgets und Grenzen pro Modul, Nutzerverwaltung, Aktivierung.
  2. Geldstrecke – Auszahlung, Gutschein oder Karte. Bei Gutscheinen und Karten kommt die ZAG-konforme Ausgestaltung dazu (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG), also die Nähe zum Zahlungsrecht.
  3. Steuer und Compliance – Bewertung, Pauschalierung, Nachweisführung, Archivierung, abrechnungsfertige Lohndateien.
  4. Betrieb und Support – Belegprüfung, steuerrechtliche Rückfragen, Reaktion auf Rechtsänderungen.

Die Produktlogik ist der kleinste dieser vier Blöcke. Wer nur sie schätzt, schätzt das Projekt zu klein.

Vier Kostenblöcke, die beim Eigenbau bei Ihnen bleiben

Belegprüfung

Der Essenszuschuss hängt an einer Hauptmahlzeit pro Arbeitstag. Jeder Beleg muss gegen Datum, Arbeitstag, Betrag und Plausibilität laufen. Bei 10.000 aktiven Nutzenden und der 15-Tage-Regel sind das bis zu 150.000 Belege im Monat. Die Automatisierung trägt den Großteil, aber nicht den Rest: unscharfe Fotos, Sammelbelege, Nachreichungen und Widersprüche brauchen eine manuelle Strecke, und die skaliert mit Personal, nicht mit Code.

Dazu kommt die Aufbewahrung. Buchungsbelege sind acht Jahre vorzuhalten (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 S. 1 AO – seit dem 01.01.2025, davor zehn Jahre), Lohnkonten sechs Jahre (§ 41 Abs. 1 S. 9 EStG).

Auszahlungslogik

Jedes Modul rechnet anders, und die Abweichungen sind nicht kosmetisch:

  • Essenszuschuss: amtlicher Sachbezugswert 4,57 € plus steuerfreier Arbeitgeberzuschuss 3,10 € ergeben einen Tageswert bis 7,67 €, monatlich bis 115,05 € (15-Tage-Regel). Der mit dem Sachbezugswert bewertete Anteil ist lohnsteuerpflichtig, der Arbeitgeber kann ihn mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG); bei abgeführter Pauschalsteuer ist er sv-frei (§ 1 SvEV). Bedingung: Arbeitstag ohne Auswärtstätigkeit, eine Hauptmahlzeit, Beleg. Die Pauschalsteuer fällt nur auf den geldwerten Vorteil, also Sachbezugswert minus Eigenanteil – ab einem Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts entfällt sie ganz.
  • Sachbezug-Gutschein: 50 € pro Kalendermonat, lohnsteuer- und sv-frei, sofern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (§ 8 Abs. 4 EStG); Rechtsgrundlage § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Kein Übertrag in den nächsten Monat.
  • Internetzuschuss: bis 50 € im Monat, vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG), bei abgeführter Pauschalsteuer sv-frei. Also nicht steuerfrei, für Mitarbeitende aber netto. Bedingung: zusätzlich zum Lohn, und der Zuschuss darf die nachgewiesenen Kosten nicht übersteigen.
  • ÖPNV-Zuschuss: lohnsteuer- und sv-frei ohne Wertgrenze bis zur Höhe der Ticketkosten, sofern zusätzlich zum Lohn (§ 3 Nr. 15 EStG). Dafür mindert er die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers 1:1.

Die Entwicklungszeit geht in die Randfälle: Eintritt und Austritt im Monat, Teilzeit, Krankheit, Korrekturen nach dem Abrechnungslauf. Ein Beispiel, das jeder Eigenbau irgendwann trifft: Für Tage mit Auswärtstätigkeit darf der Essenszuschuss innerhalb der ersten drei Monate nicht mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 Buchst. a LStR, BMF-Schreiben vom 05.01.2015, BStBl I 2015, 119). Merksatz: tageweise, nicht am selben Tag. Umgekehrt kürzt eine selbst eingelöste Essensmarke die Verpflegungspauschale nicht – gekürzt wird nur bei echter Mahlzeitengestellung, mit 5,60 € beim Frühstück und 11,20 € beim Mittag- oder Abendessen (§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG).

Steuerhaftung

Die Frage ist nicht, ob die Logik im Normalfall stimmt. Die Frage ist, wer zahlt, wenn die Lohnsteuerprüfung sie kassiert. Formal liegt die steuerliche Einzelfallverantwortung beim Arbeitgeber, also bei Ihrem Kunden. Praktisch kam die fehlerhafte Bewertung aus Ihrem Produkt, und damit landet der Fall in Ihrer Gewährleistung, in Ihrem Support und in Ihrer Kundenbeziehung.

Beim Einkauf verschiebt sich dieser Punkt, aber nicht pauschal. Hrmony übernimmt die Haftung beim Essenszuschuss, und zwar für die im Rahmen der Einzelbelegprüfung geprüften Belege; bei den übrigen Bausteinen bleibt die steuerliche Einzelfallverantwortung beim Arbeitgeber. Wer Ihnen Vollhaftung über alle Module verspricht, sollte den Umfang schriftlich liefern.

Gesetzesänderungen

Die Werte wechseln in zwei Rhythmen. Jährlich: Die Sachbezugswerte der SvEV werden im Oktober oder November für das Folgejahr festgelegt. 2025 lag der Sachbezugswert bei 4,40 €, der Tageswert bei 7,50 € und das Monatsguthaben bei 112,50 €; 2026 sind es 4,57 €, 7,67 € und 115,05 €. Ein reines Zahlen-Update ist das nicht, weil laufende Guthaben, Belege im Prüflauf und die Lohndatei des Dezembers mitwandern.

Anlassbezogen: die Sachbezugs-Freigrenze (44 € auf 50 € zum 01.01.2022), die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege (zehn auf acht Jahre zum 01.01.2025, Viertes Bürokratieentlastungsgesetz), das Steueränderungsgesetz 2025 mit der Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Letzteres stand am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt und galt ab dem 1. Januar. Genau das ist der harte Fall für eine eigene Roadmap: neun Tage zwischen Verkündung und Geltung, mitten im Jahreswechsel.

Make oder Buy im direkten Vergleich

Dimension Make Buy (Embedded)
Aufwand bis zum ersten Kunden Produktlogik, Geldstrecke, Steuerlogik und Support parallel bauen Integration über REST-API oder SDK, Sandbox ab Tag 1
Laufender Betrieb Belegprüfung und Support als eigene Funktion, wächst mit den Nutzenden beim Anbieter, inklusive 2nd-Level-Support
Steuerliche Verantwortung vollständig bei Ihnen und Ihrem Kunden vertraglich geregelt, Umfang je Modul prüfen
Gesetzesänderungen eigener Release, im Zweifel zum 1. Januar im Betrieb des Anbieters
Kostenstruktur Entwicklung plus laufendes Personal, weitgehend fix Fee je Nutzer und aktiviertem Modul plus Plattform-Fee, wächst mit der Nutzung
UI und Kundenbeziehung bei Ihnen ebenfalls bei Ihnen – das unterscheidet Embedded von einer Reseller-Integration
Differenzierung nur, wenn Benefits das Kernprodukt sind im Produkt über der Infrastruktur

Wann Build die bessere Entscheidung ist

Benefits sind Ihr Kernprodukt. Wenn Sie eine Benefits-Plattform bauen, ist die Infrastruktur Ihr Produkt. Dann ist Eigenbau keine Kostenfrage, sondern die Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt etwas Eigenes anbieten.

Sie betreiben die Belegstrecke schon. Expense- und Spend-Management-Plattformen haben OCR, Prüf-Workflow, Auditspur und Auszahlung im Haus. Für sie ist der teuerste Block bereits bezahlt, und die Rechnung sieht anders aus als für ein HRIS. Was auch dann neu dazukommt: die lohnsteuerliche Bewertung und die abrechnungsfertige Datei.

Sehr enger Scope in einem Land. Ein einzelnes Modul ohne Belegprüfung ist beherrschbar, etwa ein ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG. Die Lohndatei und die Nachweisführung bleiben trotzdem.

Was in keinem der drei Fälle trägt: Build, weil die Modul-Logik im Backlog-Ticket überschaubar aussieht.

Vier Fragen, die die Entscheidung tragen

  1. Sind Benefits Ihr Kernprodukt oder ein Feature Ihres Kernprodukts?
  2. Betreiben Sie heute eine geprüfte Belegstrecke mit Auszahlung – oder wäre sie neu?
  3. Wer trägt das lohnsteuerliche Risiko, und steht das in Ihren Verträgen?
  4. Was passiert in Ihrer Roadmap, wenn im Dezember ein Wert zum 1. Januar wechselt?

Drei von vier Antworten in Richtung „nein" oder „nicht geklärt": Buy.

Der dritte Weg: Infrastruktur kaufen, Produkt selbst bauen

Bei Benefits ist make or buy selten eine Ja/Nein-Frage. Im Embedded-Modell kaufen Sie die Infrastruktur – Module, Steuerlogik, Belegprüfung, Betrieb – und bauen das Produkt darüber selbst: Ihre UI, Ihr Branding, Ihre Preise, Ihre Kundenbeziehung. Wie die Kategorie funktioniert, steht im Grundlagenartikel Was sind Embedded Benefits.

Wenn Ihre Alternative nicht der Eigenbau ist, sondern eine daneben gestellte Benefits-Software, ist dieser Vergleich der passendere Einstieg. Und wenn die Frage lautet, ob sich der Aufwand kommerziell trägt: Benefits als Umsatzquelle für Plattformen.

Welche Module, Schnittstellen und Betriebsleistungen Hrmony Embedded abdeckt, steht auf der Embedded-Landingpage.

Häufig gestellte Fragen